AGB zur Stahlbock-Card

  1. Die Annahme des Kartenantrags erfolgt durch Aushändigung der Stahlbock Card an den Kunden. Die Karte bleibt Eigentum von Bäckerei Stahlbock. Die Karte ist übertragbar.
  2. Die Stahlbock Card ist eine Kundenkarte, die zum Sammeln von Treuepunkten oder auch zum bargeldlosen Einkauf in den Geschäften von Stahlbock berechtigt. Der Einkauf erfolgt im Rahmen des auf der Karte vorhandenen Guthabens. Eine Bezahlung über den Guthabenbetrag hinaus ist ausgeschlossen. Reicht das Guthaben zur Zahlung des Einkaufs nicht aus, so ist der verbleibende Betrag mit den zugelassenen, gesetzlichen Zahlungsmitteln zu begleichen.
  3. Die Stahlbock Card kann von jeder geschäftsfähigen, natürlichen oder juristischen Person beantragt werden.
  4. Die Aufladung der Karte erfolgt an den Kassen der Geschäfte von Stahlbock . Der Aufladungsbetrag mindestens 5,- €. Eine Rückzahlung findet nicht statt. Das Guthaben auf der Karte wird nicht verzinst. Mit dem Einsatz der Karte zum Sammeln von Treuepunkten oder auch zum bargeldlosen Einkauf in den Geschäften, akzeptiert der Karteninhaber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Stahlbock Card mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass die Stahlbock Card abhandenkommt und missbräuchlich genutzt wird.
  6. Bei Verlust der Stahlbock Card übernimmt die Bäckerei Stahlbock keine Haftung für deren Einsatz durch Dritte. Wenn Sie sich auf unserer Internetseite als Benutzer registrieren, können Sie bei Verlust der Karte Ihr zum Zeitpunkt der Sperrung vorhandenes Guthaben sichern und auf eine neue Stahlbock Card übertragen lassen.
  7. Nicht genutzte Stahlbock Cards (sog. Schläfer Karten), werden 4 Jahre nach der letzten Transaktion gesperrt. Noch vorhandenes Guthaben verfällt.
  8. Die Stahlbock Card kann grundsätzlich nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.
  9. Die Bäckerei Stahlbock behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen werden dem Kunden, insbesondere durch Aushang oder durch Veröffentlichung unter www.Stahlbock.info, zur Kenntnis gebracht und sind wirksam, wenn der Kunde die Stahlbock Card nach der Änderung & Bekanntgabe weiterhin in unseren Geschäften benutzt.
  10. Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht.

Stand: 16. April 2015

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